Aktuelles

HOLZMARKTLAGE

Nadelholz

 

  • Die Bauwirtschaft befinden sich weiterhin in einer Rezession und auch der private Konsum ist trotz Lohnsteigerungen und nachlassender Inflation auf niedrigem Niveau. Entsprechend ist auch der Rundholzmarkt durch die niedrigen Schnittholzpreise in eine Schieflage geraten. Dennoch sind die Rundholzpreise aufgrund der knappen Verfügbarkeit in den letzten Wochen gestiegen. Für das Leitsortiment Fichte B/C 2b+ liegt der Holzpreis derzeit bei 100 €  pro m³ zzgl. MwSt.  Entscheidend ist für Sie, am Ende den besten Durchschnittspreis über alle Sortimente zu erzielen.
  • Die hiesigen Forstunternehmer stehen für Ihre Aufarbeitung im Wald zur Verfügung. Zur Organisation melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Holzvermittler oder bei uns in der Geschäftsstelle in Amerang.
  • Nutzen Sie zusätzliche Fördermittel, um anstehende Aufarbeitung  noch wirtschaftlicher zu machen. Die WALDFÖPR 2020 bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Ihre Waldbewirtschaftung.

 

Laubholz

  • Traditionell wird Laubholz in der Herbst- und Winterzeit gemacht. Das ist der richtige Zeitpunkt, um den Einschnitt und die Vermarktung anzugehen.
  • Die Eiche kann als einzige Laubbaumart ganzjährig vermarktet werden. Hier erhalten Sie sehr zufriedenstellende Erlöse von bis zu 500 € pro m³ (für B-Ware ab 60 cm Mittendurchmesser).
  • Einzelne Stämme besonderer Art werden von uns ganzjährig für die Wertholzsubmission in Waging am See begutachtet, da die Aushaltung einen hohen Einfluss auf den Verkaufserlös hat.
  • Die einzelnen Preise im Bereich Laubholz können bei uns telefonisch angefragt werden.

 Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle.

BORKENKÄFER-SITUATION

Entscheidend für den Borkenkäfer ist nicht nur die Wetterlage im zweiten Quartal. Zudem bieten die Schäden vom Dezember 2023 derzeit ideales Brutmaterial für den Buchdrucker zum Schwärmbeginn im Frühjahr. Eine hohe Buchdruckerpopulation, die im Herbst 2023 in die Überwinterung gegangen ist, trifft somit auf ein vermeintlich flächiges Brutraumangebot.

Ohne eine saubere Waldwirtschaft steht uns ein brandgefährliches Borkenkäferjahr 2024 bevor!

Wir bitten Sie daher als Waldeigentümer im Sinne der Gemeinschaft, das Schadholz und die abgebrochenen Gipfel zeitnah, wenn möglich bis Mitte April, aufzuarbeiten.

 

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VERANSTALTUNGEN

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WEITERBILDUNGEN

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FÖRDERRICHTLINIEN

Staatliche Fördermittel sind wichtige Instrumente, um wegweisende Anreize (zum Beispiel Waldumbau) und finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Pflanzung) miteinander zu verknüpfen.

Im Moment kommt für Waldbesitzer vor allem folgendes Fördermodul in Frage:

 

NEUE WALDPRÄMIE

Wie läuft die Antragstellung ab?

Es gilt die rechtsverbindlich veröffentlichte Richtlinie. Jeder Waldbesitzer muss diese im Rahmen der Antragstellung eigenverantwortlich prüfen.

1. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die neue Waldprämie für Sie in Frage kommt (Kriterien siehe Newsletter Nr. 60).

2. Bereiten Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen griffbereit vor:

  • Aktueller SVLFG-Bescheid,
  • Unterlagen zu erhaltener und beantragter De-minimis-Förderung der letzten 3 Jahre,
  • Unterlagen zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.).

3. Stellen des Online-Antrags bei der FNR (=Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe).
    Achtung: Für die Antragstellung gilt das „Windhundprinzip“!

4. Nach Erhalt des positiven Förderbescheids von der FNR: Beantragung des kostenpflichtigen PEFC-Fördermoduls über Ihre WBV als Nachweis über die Einhaltung der Kriterien.

5. Versand der vollständigen Nachweise fristgerecht an die FNR.

Wichtiger Hinweis:

Alle Angaben entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand und sind daher unverbindlich und unter Vorbehalt. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben und über unseren Newsletter informieren.

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