HOLZMARKTLAGE
Nadelholz
- Aufgrund der rückläufigen Schnittholzabsätze sind die Rundholzpreise schon seit mehreren Wochen massiv unter Druck! Aufgrund einer Erwartungshaltung von weiteren Käferholzmengen ist zudem die Nachfrage nach Kurzholz stark zurückgegangen. Für das Leitsortiment Fichte B/C 2b+ liegt der Holzpreis bei 80 € bis 90 € pro m³ zzgl. MwSt. Entscheidend ist für Sie, am Ende den besten Durchschnittspreis über alle Sortimente zu erzielen.
- Die hiesigen Forstunternehmer stehen für Ihre Aufarbeitung im Wald zur Verfügung. Zur Organisation melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Holzvermittler oder bei uns in der Geschäftsstelle in Amerang.
- Nutzen Sie zusätzliche Fördermittel, um anstehende Aufarbeitung noch wirtschaftlicher zu machen. Die WALDFÖPR 2020 bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Ihre Waldbewirtschaftung.
Laubholz
- Traditionell wird Laubholz in der Herbst- und Winterzeit gemacht. Das ist der richtige Zeitpunkt, um den Einschnitt und die Vermarktung anzugehen.
- Die Eiche kann als einzige Laubbaumart ganzjährig vermarktet werden. Hier erhalten Sie sehr zufriedenstellende Erlöse von bis zu 500 € pro m³ (für B-Ware ab 60 cm Mittendurchmesser).
- Einzelne Stämme besonderer Art werden von uns ganzjährig für die Wertholzsubmission in Waging am See begutachtet, da die Aushaltung einen hohen Einfluss auf den Verkaufserlös hat.
- Die einzelnen Preise im Bereich Laubholz können bei uns telefonisch angefragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle.
BORKENKÄFER-SITUATION
Mit den anhaltend warmen Temperaturen setzte zum Ende der ersten Maiwoche der Hauptschwärmflug der Fichtenborkenkäfer ein. Ausfliegende Käfer befallen derzeit liegendes frisches Holz, aber auch geschwächte stehende Fichten. Ist der Stamm durch anfliegende Käfer besetzt, kommt es meist zu Stehendbefall im näheren Umkreis. Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, bei Trockenheit Bohrmehl bei der Anlage der Rammelkammer und des Muttergangs zu finden!
Handlungsempfehlungen
- Bohrmehlsuche! Suchen Sie an trockenen Tagen nach Bohrmehl. Jetzt ist es wichtig, die frisch schwärmenden Borkenkäfer zeitnah zu finden und unschädlich zu machen!
- Wie? Bohrmehl rieselt bei der Brutanlage aus dem Stamm heraus. Es sieht aus wie „Schnupftabak“ und sammelt sich hinter Rindenschuppen, auf Ästen, in Astgabeln, im Moos am Stammfuß, auf Blättern der Pflanzen am Boden.
- Wo? Beginnend an sonnigen Südrändern, Ost- und Westrändern der Bestände und im Randbereich letztjähriger Käferlöcher.
- Wann? Jetzt! Gut sichtbares Bohrmehl entsteht nur bei der Anlage von Rammelkammer und Muttergang. Ist die Eiablage beendet entsteht kein frisches Bohrmehl mehr!
- Was dann? Haben Sie den Befall gefunden, muss dieser unverzüglich aufgearbeitet werden. Die WBV sorgt anschließend für eine zügige Vermarktung.
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VERANSTALTUNGEN
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WEITERBILDUNGEN
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FÖRDERRICHTLINIEN
Staatliche Fördermittel sind wichtige Instrumente, um wegweisende Anreize (zum Beispiel Waldumbau) und finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Pflanzung) miteinander zu verknüpfen.
Im Moment kommt für Waldbesitzer vor allem folgendes Fördermodul in Frage:
NEUE WALDPRÄMIE
Wie läuft die Antragstellung ab?
Es gilt die rechtsverbindlich veröffentlichte Richtlinie. Jeder Waldbesitzer muss diese im Rahmen der Antragstellung eigenverantwortlich prüfen.
1. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die neue Waldprämie für Sie in Frage kommt (Kriterien siehe Newsletter Nr. 60).
2. Bereiten Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen griffbereit vor:
- Aktueller SVLFG-Bescheid,
- Unterlagen zu erhaltener und beantragter De-minimis-Förderung der letzten 3 Jahre,
- Unterlagen zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.).
3. Stellen des Online-Antrags bei der FNR (=Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe).
Achtung: Für die Antragstellung gilt das „Windhundprinzip“!
4. Nach Erhalt des positiven Förderbescheids von der FNR: Beantragung des kostenpflichtigen PEFC-Fördermoduls über Ihre WBV als Nachweis über die Einhaltung der Kriterien.
5. Versand der vollständigen Nachweise fristgerecht an die FNR.
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand und sind daher unverbindlich und unter Vorbehalt. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben und über unseren Newsletter informieren.
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