HOLZMARKTLAGE
Nadelholz
- Die aktuelle Rundholzmarktlage bleibt weiterhin angespannt. Zwar deuten die jüngsten Konjunkturprognosen auf ein moderates Wirtschaftswachstum hin und die Bauindustrie verzeichnet einen leichten Aufwärtstrend. Allerdings bleibt die Verunsicherung in der Baubranche groß. So bleibt der Schnittholzabsatz angespannt und die Sägeindustrie hat weiterhin Schwierigkeiten, große Mengen an Schnittware abzusetzen. Die Nachfrage nach Fichtensägerundholz blieb in den vergangenen Wochen trotz der herausfordernden Marktsituation stabil. Für das Leitsortiment Fichte B/C 2b+ liegt der Holzpreis derzeit bei 115 € pro m³ zzgl. MwSt. Entscheidend ist für Sie, am Ende den besten Durchschnittspreis über alle Sortimente zu erzielen.
- Die hiesigen Forstunternehmer stehen für Ihre Aufarbeitung im Wald zur Verfügung. Zur Organisation melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Holzvermittler oder bei uns in der Geschäftsstelle in Amerang.
- Nutzen Sie zusätzliche Fördermittel, um anstehende Aufarbeitung noch wirtschaftlicher zu machen. Die WALDFÖPR 2020 bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Ihre Waldbewirtschaftung.
Laubholz
- Traditionell wird Laubholz in der Herbst- und Winterzeit gemacht. Das ist der richtige Zeitpunkt, um den Einschnitt und die Vermarktung anzugehen.
- Die Eiche kann als einzige Laubbaumart ganzjährig vermarktet werden. Hier erhalten Sie sehr zufriedenstellende Erlöse von bis zu 500 € pro m³ (für B-Ware ab 60 cm Mittendurchmesser).
- Einzelne Stämme besonderer Art werden von uns ganzjährig für die Wertholzsubmission in Waging am See begutachtet, da die Aushaltung einen hohen Einfluss auf den Verkaufserlös hat.
- Die einzelnen Preise im Bereich Laubholz können bei uns telefonisch angefragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle.
BORKENKÄFER-SITUATION
Die anhaltend hohen Temperaturen begünstigten in den letzten Wochen die Entwicklung des Buchdruckers. Derzeit findet das Hauptschwärmen der ersten Jungkäfergeneration bayernweit bis in höhere Lagen von 800 m ü. NN statt. Seit Mitte Juni steigen auch in den Landkreisen Rosenheim und Mühldorf die Anteile der hellbraunen Jungkäfer in den Monitoringfallen. Am Fallenstandort „Halfing“ wurde die Warnschwelle (1.000 Käfer in der Falle) bereits überschritten, am Standort „Mühldorfer Hart“ sogar die Gefährdungsschwelle (3.000 Käfer).
Zudem sind in diesem Jahr anhaltend hohe Kupferstecher-Fangzahlen zu beobachten. Deshalb ist es nötig, auch junge Fichtenbestände auf Käferbefall (Rotfärbung der Kronen von oben herab) zu kontrollieren. Außerdem sollte nicht nur das Stammholz, sondern zusätzlich so viel Restholz und Kronenmaterial wie möglich aus dem Wald gebracht werden.
Was ist nun zu tun? Aktuelle Handlungsempfehlungen
- Regelmäßige Bohrmehlsuche.
- Die „Befallsmerkmale“ Kronenverfärbungen und Nadelverlust nehmen in den Beobachtungen zu. Sie geben jedoch nur einen Hinweis auf nicht entdeckten Frühjahrsbefall. Suchen Sie um diese Fichten herum intensiv nach Bohrmehl.
- Lagerung von Nadelholz (insbesondere Fichte, Tanne, Kiefer) außerhalb des Waldes mit 500 m Abstand zum nächsten Nadelholzbestand. Achtung: Die Rinde sitzt recht locker. Wenn die Rinde Borkenkäferentwicklungsstadien enthält, sollte sie nicht im Wald verbleiben.
- Entrindung ist in allen weißen Entwicklungsstadien wirksam. Sind schon Jungkäfer vorhanden, muss unbedingt die Rinde mit aus dem Wald entfernt werden. Die Käfer fliegen sonst aus.
- Für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung (z.B. Verbringung auf mind. 500 m vom Wald entferntes Zwischenlager) gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der staatlichen Förderung im Rahmen eines Sammelantrages über Ihre WBV.
- Wenn keine der obigen Maßnahmen vor Ausflug möglich ist, Pflanzenschutzmittelbehandlung mit einem Insektizid vor Ausflug als Ultima Ratio (Anwendungsbestimmungen beachten!).
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WEITERBILDUNGEN
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FÖRDERRICHTLINIEN
Staatliche Fördermittel sind wichtige Instrumente, um wegweisende Anreize (zum Beispiel Waldumbau) und finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Pflanzung) miteinander zu verknüpfen.
Im Moment kommt für Waldbesitzer vor allem folgendes Fördermodul in Frage:
NEUE WALDPRÄMIE
Wie läuft die Antragstellung ab?
Es gilt die rechtsverbindlich veröffentlichte Richtlinie. Jeder Waldbesitzer muss diese im Rahmen der Antragstellung eigenverantwortlich prüfen.
1. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die neue Waldprämie für Sie in Frage kommt (Kriterien siehe Newsletter Nr. 60).
2. Bereiten Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen griffbereit vor:
- Aktueller SVLFG-Bescheid,
- Unterlagen zu erhaltener und beantragter De-minimis-Förderung der letzten 3 Jahre,
- Unterlagen zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.).
3. Stellen des Online-Antrags bei der FNR (=Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe).
Achtung: Für die Antragstellung gilt das „Windhundprinzip“!
4. Nach Erhalt des positiven Förderbescheids von der FNR: Beantragung des kostenpflichtigen PEFC-Fördermoduls über Ihre WBV als Nachweis über die Einhaltung der Kriterien.
5. Versand der vollständigen Nachweise fristgerecht an die FNR.
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand und sind daher unverbindlich und unter Vorbehalt. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben und über unseren Newsletter informieren.
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