HOLZMARKTLAGE
Nadelholz
- Trotz der trüben Wirtschaftsaussichten mit einer stagnierenden Bauwirtschaft sowie einem schleppendem Schnittholzabsatz ist eine rege Nachfrage nach Nadelsägerundholz zu beobachten. Dies ist auf die knappe europaweite Verfügbarkeit an Rundholz zurückzuführen und so sind die Rundholzpreise bereits im Oktober 2024 deutlich gestiegen. Im Februar 2025 konnten die Preise für Fichtensägerundholz regional nochmals erhöht werden. Auch die Nachfrage nach Kiefernsägerundholz ist wieder deutlich besser. Dennoch bleibt die Marktlage sehr angespannt. Die Sägeindustrie hat weiterhin große Probleme Schnittware in Europa abzusetzen. Da die Aussichten für die Baukonjunktur auch im Jahre 2025 insgesamt sehr trüb sind, ist auch keine Nachfragebelebung zu erwarten. Schnittholz bleibt damit ein Ladenhüter.
Für das Leitsortiment Fichte B/C 2b+ liegt der Holzpreis derzeit bei 110 € pro m³ zzgl. MwSt. Entscheidend ist für Sie, am Ende den besten Durchschnittspreis über alle Sortimente zu erzielen.
- Die hiesigen Forstunternehmer stehen für Ihre Aufarbeitung im Wald zur Verfügung. Zur Organisation melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Holzvermittler oder bei uns in der Geschäftsstelle in Amerang.
- Nutzen Sie zusätzliche Fördermittel, um anstehende Aufarbeitung noch wirtschaftlicher zu machen. Die WALDFÖPR 2020 bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Ihre Waldbewirtschaftung.
Laubholz
- Traditionell wird Laubholz in der Herbst- und Winterzeit gemacht. Das ist der richtige Zeitpunkt, um den Einschnitt und die Vermarktung anzugehen.
- Die Eiche kann als einzige Laubbaumart ganzjährig vermarktet werden. Hier erhalten Sie sehr zufriedenstellende Erlöse von bis zu 500 € pro m³ (für B-Ware ab 60 cm Mittendurchmesser).
- Einzelne Stämme besonderer Art werden von uns ganzjährig für die Wertholzsubmission in Waging am See begutachtet, da die Aushaltung einen hohen Einfluss auf den Verkaufserlös hat.
- Die einzelnen Preise im Bereich Laubholz können bei uns telefonisch angefragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle.
BORKENKÄFER-SITUATION
Die überdurchschnittlichen Niederschläge im ersten Halbjahr 2024 haben zu einer erheblichen Entspannung der Borkenkäfersituation in unserer Region geführt.
Jetzt sollten weiterhin befallene Bäume entnommen werden, um einer Überwinterung des Borkenkäfers im Boden vorzubeugen.
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VERANSTALTUNGEN
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WEITERBILDUNGEN
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FÖRDERRICHTLINIEN
Staatliche Fördermittel sind wichtige Instrumente, um wegweisende Anreize (zum Beispiel Waldumbau) und finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Pflanzung) miteinander zu verknüpfen.
Im Moment kommt für Waldbesitzer vor allem folgendes Fördermodul in Frage:
NEUE WALDPRÄMIE
Wie läuft die Antragstellung ab?
Es gilt die rechtsverbindlich veröffentlichte Richtlinie. Jeder Waldbesitzer muss diese im Rahmen der Antragstellung eigenverantwortlich prüfen.
1. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die neue Waldprämie für Sie in Frage kommt (Kriterien siehe Newsletter Nr. 60).
2. Bereiten Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen griffbereit vor:
- Aktueller SVLFG-Bescheid,
- Unterlagen zu erhaltener und beantragter De-minimis-Förderung der letzten 3 Jahre,
- Unterlagen zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.).
3. Stellen des Online-Antrags bei der FNR (=Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe).
Achtung: Für die Antragstellung gilt das „Windhundprinzip“!
4. Nach Erhalt des positiven Förderbescheids von der FNR: Beantragung des kostenpflichtigen PEFC-Fördermoduls über Ihre WBV als Nachweis über die Einhaltung der Kriterien.
5. Versand der vollständigen Nachweise fristgerecht an die FNR.
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand und sind daher unverbindlich und unter Vorbehalt. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben und über unseren Newsletter informieren.
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